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Verlängerung der COVID-Verodnung Kultur

13. Mai 2020: Bundesrat beschliesst Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur

Als Ergänzung der gesamtwirtschaftlichen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus hat der Bundesrat am 20. März 2020 spezifische Massnahmen für den Kultursektor beschlossen. Er stellte dafür in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken zur Verfügung und verfolgt seither die Entwicklung zusammen mit den Kantonen und Kulturorganisationen. Die entsprechenden Massnahmen sind in der COVID-Verordnung Kultur festgehalten, welche zunächst bis zum 20. Mai 2020 befristet war. Eine erste Standortbestimmung hat ergeben, dass bis am 11. Mai 2020 bei den Vollzugsstellen rund 5000 Gesuche von Kulturunternehmen, Kulturschaffenden und Kulturvereinen im Laienbereich in der Höhe von insgesamt knapp 234 Mio. Franken eingegangen sind.

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Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor gehen deutlich über die vorerst auf 2 Monate beschränkte Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur hinaus. So bleiben beispielsweise gemäss Bundesratsbeschluss vom 29. April 2020 sämtliche Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen mindestens bis Ende August 2020 verboten. Ausserdem bleiben zahlreiche Kulturinstitutionen bis mindestens am 8. Juni 2020 geschlossen. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat am 13. Mai 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur bis zum 20. September zu verlängern. Der Geltungsbereich der Verordnung bleibt dabei unverändert. Hingegen hat die Auswertung der eingegangenen Gesuche ergeben, dass nicht alle geschaffenen Instrumente den tatsächlichen Bedürfnissen des Kultursektors entsprechen. Daher wird dem Parlament eine Neuverteilung der verfügbaren Beträge vorgelegt:

  • Der bisherige Kredit in der Höhe von 100 Millionen Franken für die Soforthilfe für Kulturunternehmen soll im Umfang von 35 Millionen Franken auf den Kredit für die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende übertragen werden.

  • Der bisherige Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken für die Soforthilfe für Kulturschaffende soll im Umfang von 15 Millionen Franken ebenfalls auf den Kredit für die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende übertragen werden.


 
 
 

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