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  • Sofort- und Nothilfe
    Der Bund stellt Mittel zur Verfügung, um Soforthilfen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende zu leisten: Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, zum Beispiel Stiftungen, können rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten. Kulturschaffende können nicht rückzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beanspruchen, soweit diese nicht über die neue Entschädigung für Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist. Die Abwicklung erfolgt über die Kantone (Kulturunternehmen) bzw. über Suisseculture Sociale (Kulturschaffende).
  • Ausfallentschädigung
    Kulturunternehmen und Kulturschaffende können bei den Kantonen um eine Entschädigung für den namentlich mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen bzw. mit Betriebsschliessungen verbundenen finanziellen Schaden ersuchen. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Der Bund trägt die Hälfte der Kosten, welche die Kantone zusprechen.
  • Laien-Beitrag
    Laien-Vereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden.
  • abgesagte Veranstaltungen & Festivals BL
    Grundsätzlich wird der Förderbeitrag auch ohne Durchführung der Veranstaltungen ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist das Einreichen einer Schlussrechnung, in welcher bereits angefallene Ausgaben dargelegt werden. Der Swisslos-Fonds Baselland und kulturelles.bl behalten sich vor, Förderbeiträge aufgrund der Schlussrechnung anteilsmässig und angemessen zu kürzen.
  • verschobene Veranstaltungen & Festivals BS/BL
    Der Förderentscheid behält seine Gültigkeit, der Förderbeitrag wird nach Durchführung der Veranstaltung ausbezahlt. Für die Projektverantwortlichen gilt die übliche Informationspflicht: Die Verschiebung sowie allfällige dadurch entstandene Änderungen betreffend Konzept, Besetzung u. ä. sind der jeweiligen Geschäftsstelle (Fachausschuss Tanz & Theater BL/BS oder Fachausschuss Musik BL/BS), der entsprechenden Fachverantwortlichen von kulturelles.bl oder der Verwaltung des Swisslos-Fonds Baselland so rasch wie möglich mitzuteilen. Sie finden die Kontaktangaben der zuständigen Person jeweils auf Ihrem Förderentscheid.
  • Leistungsvereinbarung & Kulturvertragspauschale
    Die in Aussicht gestellten Beiträge aus Subventions- und Leistungsvereinbarungen sowie Beiträge aus der Kulturvertragspauschale werden in vollem Umfang ausgeschüttet. Es wird keine Kürzungen geben, wenn Leistungen aufgrund des Coronavirus nicht erbracht werden können oder ein Defizit entsteht. Dies gilt auch für Vereinbarungen, in denen eine bestimmte Anzahl Veranstaltungen vorgegeben ist, die aufgrund der behördlichen Massnahmen nicht erreicht werden kann.
  • Erwerbsausfälle
    Die Abwicklung der vom Bundesrat beschlossenen Entschädigungen bei Erwerbsausfällen für Kulturschaffende obliegt im Kanton Basel-Landschaft der SVA Basel-Landschaft. Alle Informationen und das Anmeldeformular für die Erwerbsersatzentschädigung ist auf der Website Standortförderung zu finden.
  • Ausfallentschädigungen BL
    Die Abwicklung der vom Bundesrat beschlossenen Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende obliegt dem Kanton. Der Bund wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen Richtlinien für diese Beiträge erlassen. Die Kantone ihrerseits werden anschliessend darüber entscheiden, wie ihre Kredite für die Ausfallentschädigungen ausfallen werden. Wir werden so rasch wie möglich detailliert informieren und bitten Sie um die nötige Geduld, bis die Umsetzung geklärt ist. Bis dahin nehmen wir unter r.wirz@bl.ch gerne schriftlich Ihre Anliegen und Fragen entgegen.
  • Soforthilfen für Kulturunternehmen
    Die Abwicklung der vom Bundesrat beschlossenen Soforthilfen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen obliegt dem Kanton. Der Bund wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen Richtlinien für die rückzahlbaren zinslosen Darlehen erlassen. Wir werden so rasch wie möglich detailliert informieren und bitten Sie um die nötige Geduld, bis die Umsetzung geklärt ist. Bis dahin nehmen wir unter r.wirz@bl.ch gerne schriftlich Ihre Anliegen und Fragen entgegen.
  • Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen
    Die Abwicklung der vom Bundesrat beschlossenen Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen obliegt dem Kanton. Der Bund wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen Richtlinien für diese Beiträge erlassen. Die Kantone ihrerseits werden anschliessend darüber entscheiden, wie ihre Kredite für die Ausfallentschädigungen ausfallen werden. Wir werden so rasch wie möglich detailliert informieren und bitten Sie um die nötige Geduld, bis die Umsetzung geklärt ist. Bis dahin nehmen wir unter r.wirz@bl.ch gerne schriftlich Ihre Anliegen und Fragen entgegen.
  • Soforthilfen für Kulturschaffende
    Im Bereich der Soforthilfe für die Kulturschaffenden hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Diese Soforthilfe ist nur für Personen vorgesehen, die hauptberuflich im Kultursektor arbeiten und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Informationen sind auf dessen Website zu finden: Suisseculture Sociale. Im Bereich der Soforthilfe für Kulturunternehmen wie auch bei der Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen hat der Bundesrat die Kantone als zuständige Stellen bezeichnet. Wenn Sie Fragen und/oder konkrete Anliegen haben, müssen Sie sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Wohnkanton wenden.

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